Gemeinsamer Unterricht
Als Förderzentrum tragen wir dazu bei, den im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom Januar 2007 (geändert am 28.01.2011) im § 45 verankerten Auftrag des Gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher in der Region zu verwirklichen.
Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention 2009 tragen wir dazu bei, allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Regelschule zu ermöglichen (§ 24).
Prinzip des gemeinsamen Unterrichts soll es sein, diese Kinder und Jugendlichen in einer altersgemäßen Klassengemeinschaft während ihrer gesamten Schulzeit zu unterrichten. Handlungsleitend für unsere sonderpädagogische Arbeit ist die Grundidee, dass jeder Schüler und jede Schülerin -behindert oder nichtbehindert -das Recht und den Anspruch hat, in seinem/ihren eigenen sozialen Lebenszusammenhängen zu leben und zu lernen.
Die pädagogischen Angebote und Anforderungen im Gemeinsamen Unterricht sollen sich an dem individuellen Lern-und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen orientieren.
Hierbei stellt die soziale Integration einen wesentlichen Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit dar.
Die Arbeit im Gemeinsamen Unterricht beinhaltet:
- individuelle Diagnostik
- Beratung der Regelschullehrkräfte im Hinblick auf sonderpädagogische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
- Erstellung und Fortschreibung sonderpädagogischer Förderpläne
- individuelle Förderangebote in verschiedenen Bereichen
- Beschaffung von Material unter dem Aspekt von Differenzierung
- Besonders wichtig ist uns dabei eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und
Erziehungseinrichtungen sowie die Kooperation und Teamarbeit mit den beteiligten Lehrkräften der
Regelschulen (siehe Anregungen zur Zusammenarbeit vom 21.08.2012).
Förderliche Bedingungen für gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe:
- ausreichende Stundenversorgung
- kontinuierliche Doppelbesetzung
- kleine Klassengrößen
- Bereitschaft zur Arbeit im Team
- kontinuierliche und überschaubare Anzahl von Bezugspersonen